Das unverbindliche, kostenlose Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Ich informiere Sie darin über meine Arbeitsweise, über Dauer und Kosten der Behandlung, den Zahlungsmodus und die Absageregelung. Gemeinsam klären wir die therapeutischen Möglichkeiten und Ziele ab und besprechen, ob es zu einer Zusammenarbeit kommen kann.
Verschwiegenheit und Qualitätssicherung
Das Erstgespräch unterliegt wie der gesamte therapeutische Prozess eingeschlossen der anonymisierten Falldarstellungen zu Supervisionszwecken der absoluten Verschwiegenheitspflicht (siehe Psychotherapiegesetz/Gewaltschutzgesetz).
Meine psychotherapeutische Tätigkeit unterziehe ich regelmäßig einer professionellen, supervisorischen Qualitätskontrolle.